Aktuelles

Wanderungen und Veranstaltungen

Bei den Wanderungen ist den Anordnungen der Wanderführer Folge zu leisten. Der Pfälzerwald-Verein und die Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder sonstigen Schäden. Der Teilnehmer nimmt an der Wanderung ausschließlich auf eigene Gefahr teil und verzichtet gegenüber dem Pfälzerwald-Verein und den Wanderführern auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen gleich welcher Art.

Zwischen 1. März und 31. Oktober gilt allgemein Rauchverbot im Wald. In einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) gilt das Verbot ganzjährig. Beim Rauchen (bei Lager- und Grillfeuern) muss mindestens 100 m Abstand zum Wald bestehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5000,- € belegt werden. Wer trotzdem raucht ist dafür selbst verantwortlich und haftbar.

Grundsätzlich: auf jeder Wanderung mindestens 1 Liter Wasser mitnehmen.